NovoSign

Allgemeine Geschäftsbedingungen

NovoSign GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das zwischen dem Kunden und der NOVOSIGN GMBH, Bruchweg 3, 64665 Alsbach-Hähnlein begründete Vertragsverhältnis über Lieferungen und Leistungen von NOVOSIGN GMBH. Ergänzend finden – sofern vorhanden – die individuellen Service- und Mietbedingungen aus den einzelnen Dienstleistungsverträgen Anwendung. Bei inhaltlichen Überschneidungen gelten zunächst die individuellen Service- und Mietbedingungen des Dienstleistungsvertrags, bevor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in zweiter Instanz greifen.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der individuellen Service- und Mietbedingungen werden dem Kunden durch Angebot von NOVOSIGN GMBH schriftlich mitgeteilt. Schweigt der Kunde im Falle eines Dauerschuldverhältnisses auf das Angebot von NOVOSIGN GMBH und/oder widerspricht er diesem nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern NOVOSIGN GMBH den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn NOVOSIGN GMBH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

(1) Alle Angebote von NOVOSIGN GMBH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsverhältnis kommt durch telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Kunden (per Telefon, Post, E-Mail, Kurznachricht oder elektronische Bestätigung) zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des bestätigten Angebots sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NOVOSIGN GMBH. Geringfügige, technisch unvermeidbare und dem Kunden zumutbare Abweichungen vom Vertrag behält sich NOVOSIGN GMBH auch nach Bestätigung des Auftrags vor.

§ 3 Preise / Zahlung

(1)  Maßgeblich sind die von NOVOSIGN GMBH im Zeitpunkt des Angebots des Kunden genannten Preise, zuzüglich der gesondert ausgewiesenen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten dem Kunden keine Preise ausdrücklich genannt werden, gilt die jeweils gültige Preisliste bzw. die jeweils gültigen Stunden- und Tagessätze. Versand- und Versicherungskosten sind vom Kunden zu tragen.

(2)  Entgelte für Lieferungen und Leistungen werden mit Zugang der Rechnung binnen einer Zahlungsfrist von 14 Tagen fällig. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Geschäftssitz der NOVOSIGN GMBH.

(3)  NOVOSIGN GMBH hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen notwendigen Auslagen, insbesondere Reisekosten, Unterkunftskosten und Spesen. NOVOSIGN GMBH weist diese auf der Rechnung gesondert aus.

(4)  NOVOSIGN GMBH wird die Vergütung für Dienstleistungen nach Abschluss der Leistungserbringung oder bei regelmäßiger Leistungserbringung vorzugsweise monatlich abrechnen. Soweit aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die Rechnungen Angaben zum Umfang des geleisteten Aufwands (z.B. in Stunden, Tagen oder pauschalen), dem jeweiligen Einzelpreis, sowie eine Beschreibung der abgerechneten und zu erstattenden Auslagen. Für die Abrechnungsart aller übrigen Leistungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Modalitäten.

(5)  NOVOSIGN GMBH behält sich vor, die Hereinnahme von Schecks oder Wechseln als Zahlungsmittel abzulehnen. In jedem Fall werden Schecks oder Wechsel nur erfüllungshalber angenommen. Die mit ihrer Verwertung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Entgeltanspruch erlischt erst mit Einlösung der Schecks oder Wechsel.

(6)  Stehen mehrere Forderungen gegen den Kunden offen und reicht eine Zahlung des Kunden nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so erfolgt die Tilgung nach den gesetzlichen Vorschriften, selbst wenn der Kunde ausdrücklich auf eine bestimmte Forderung gezahlt hat.

§ 4 Liefer- und Leistungsumfang

(1)  Die von NOVOSIGN GMBH gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungsteile bzw. die zu liefernde Gegenstände werden im Detail in der Auftragsbestätigung bzw. dem bestätigten Angebot festgelegt.

(2)  Die genannten Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart. Sie gelten unter Vorbehalt rechtzeitiger Erfüllung aller für die rechtzeitige Lieferung erforderlichen Verpflichtungen des Kunden.

(3) Werden bei der Installation des Liefergegenstands Leistungen Dritter benötigt, können diese Vorleistungen die Lieferfristen verlängern. Die Verpflichtungen von NOVOSIGN GMBH zur Leistung und Leistungszeit gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der Vorleistungen. Gleiches gilt für Streiks, Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt und für behördliche Maßnahmen.

(4)  Der Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Nichteinhaltung eines Liefertermins setzt schriftliche Mahnung nach Ablauf der Lieferfrist und Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, es sei denn NOVOSIGN GMBH hat den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(5)  NOVOSIGN GMBH ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu Teillieferungen berechtigt.

§ 5 Installation und Miete von Hardware

(1)  NOVOSIGN GMBH erbringt die Installation von Hardware, insbesondere Displays, aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung gegen Aufwandsvergütung auf der Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste von NOVOSIGN GMBH.

(2)  Bei einer kostenlosen Testinstallation durch NOVOSIGN GMBH ist NOVOSIGN GMBH jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Testware zu verlangen. Die Ware ist in dem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach, kann NOVOSIGN GMBH eine Nutzungsentschädigung gemäß gültiger Preisliste verlangen. Der Kunde haftet bei Schäden an der Testinstallation aufgrund vertragswidrigen Gebrauchs für Vorsatz und Fahrlässigkeit unbeschrankt. NOVOSIGN GMBH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Während der Testinstallation anfallende Kosten für Unterhalt und Betrieb hat der Kunde zu tragen.

(3)  Präsentationen und sonstige Beratungsleistungen von NOVOSIGN GMBH sind stets unverbindlich, soweit nicht anders vereinbart. NOVOSIGN GMBH behält sich vor, für Beratungen und Präsentationen eine angemessene Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Beauftragte Produktschulungen, sowie Beratungen zur Entwicklung von Großprojekten sind stets kostenpflichtig.

(4)  Für die Anmietung von Hardware von NOVOSIGN GMBH gelten die besonderen Mietbedingungen und die jeweils gültige Preisliste. Die Anmietung von Räumlichkeiten erfolgt aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

§ 6 Gefahrübergang

(1)  Der Versand erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder NOVOSIGN GMBH die Installation übernommen hat. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Kunden über. In der Wahl des Transportweges und des Transportmittels ist NOVOSIGN GMBH frei. NOVOSIGN GMBH kann auch eigene Mitarbeiter mit dem Transport beauftragen. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.

(2)  Wird durch das Verhalten des Kunden der Versand verzögert, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.

§ 7 Abnahme von Werkleistungen

(1)  Soweit es sich bei den Leistungen von NOVOSIGN GMBH um Werkleistungen handelt, bedürfen diese der Abnahme nach Maßgabe dieser Bestimmung. Dies gilt nicht für von NOVOSIGN GMBH zu erbringende Dienstleistungen, insbesondere Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist die Abnahmebedürftigkeit ausdrücklich bestimmt.

(2)  Ist nach der Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung die Abnahme ausgeschlossen, so tritt an die Stelle der Abnahme ihre Vollendung.

(3)  NOVOSIGN GMBH kann Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme vorlegen (Teilabnahmen). Eine Teilabnahme kann etwa erfolgen nach:

Abschluss einer in sich abgeschlossenen Phase der Werkerstellung oder

Erbringung in sich abgeschlossener, in sich funktionsfähiger Leistungsteile.

(4) Für Teilabnahmen gelten die Bestimmungen über die Abnahme entsprechend. Soweit Teilabnahmen vorgesehen sind, ist NOVOSIGN GMBH berechtigt, weitere Teillieferungen oder Teilleistungen zurückzuhalten, solange der Kunde mit der Abnahme von Teillieferungen oder Teilleistungen oder der Bezahlung abgenommener Teillieferungen oder Teilleistungen in Verzug ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) NOVOSIGN GMBH behält sich das Eigentum an den von NOVOSIGN GMBH gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind. Eine Übereignung der Vorbehaltsware auf Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs des Kunden erfolgt und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. NOVOSIGN GMBH ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Vorbehaltsware gepfändet oder beschädigt wird oder abhandenkommt sowie im Falle einer Verlegung der Geschäftsräume des Kunden. Verletzt der Kunde die hier genannten Pflichten erheblich, so kann NOVOSIGN GMBH den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist NOVOSIGN GMBH ferner berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, zu verwerten und den aus der Verwertung erzielten Erlös auf bestehende Ansprüche anzurechnen; dasselbe gilt bei einer erst nach Vertragsschluss erkennbar gewordenen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, die eine Gefährdung der Gegenleistung des Kunden zur Folge hat.

(2) Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten bis zu der Höhe der NOVOSIGN GMBH zustehenden Forderungen gegen den Kunden an NOVOSIGN GMBH ab. NOVOSIGN GMBH nimmt die Abtretung hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zum Einzug der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt; der Widerruf ist nur zulässig, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist NOVOSIGN GMBH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden ausreichend gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung zu versichern, es sei denn, der Kunde weist NOVOSIGN GMBH nach, dass er eine solche ausreichende Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen hat.

§ 9 Fernabsatzverträge

NOVOSIGN GMBH tritt grundsätzlich nur mit Geschäftskunden in Vertragsbeziehungen. Die Vorschriften für Haustürgeschäfte sowie für Fernabsatzverträge und somit das zweiwöchige Widerrufsrecht finden daher entsprechend keine Anwendung.

§ 10 Vertragliches Rücktrittsrecht, Vertragsstrafe

(1)  NOVOSIGN GMBH hat in folgenden Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:

  1. a) bei fehlender, von NOVOSIGN GMBH unverschuldeter Lieferung durch einen Vorlieferanten;
  2. b) bei höherer Gewalt wie Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbaren Ereignissen, soweit diese es NOVOSIGN GMBH nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Leistungen zu erbringen;
  3. c) wenn über die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden;
  4. d) bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit;
  5. e) bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unerlaubte Handlungen darstellen.

(2)  Bei Schadenersatzansprüchen von NOVOSIGN GMBH wegen vom Kunden zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen und vom Kunden zu vertretenden Gründen (Ziff. 1c-e) steht NOVOSIGN GMBH ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 25 % der jeweiligen vertraglichen Vergütung zu, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt unberührt.

§ 11 Verzug, Vermögensverschlechterung des Kunden

(1)  Bei Überschreitung eines Zahlungsziels ist NOVOSIGN GMBH berechtigt, ohne Mahnung ab Verzug Zinsen in Höhe von 1% pro Monat über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.

(2)  Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber NOVOSIGN GMBH sofort fällig. NOVOSIGN GMBH ist berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorkasse auszuführen.

(3)  Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils des geschuldeten Entgelts oder der Vergütung in Verzug, so kann NOVOSIGN GMBH die Vertragsleistungen mit sofortiger Wirkung einstellen (Zugang zum Content-Management-System sperren, Player-Lizenzen aufheben) oder weiter auch den Vertrag, im Rahmen dessen der Verzug eingetreten ist, ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kosten für eine eventuelle Wiederaufnahme der Vertragsleistungen (erneueter Zugang zum Content-Management-System, Erneuerung der Player-Lizenz) trägt der Kunde.

§ 12 Gewährleistung sowie Untersuchungs- und Rügepflichten bei Kauf

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden, Transportmängel oder Falschlieferungen auf den Frachtpapieren zu vermerken. Sämtliche gelieferte Ware ist auf Vollständigkeit, auch hinsichtlich einzelner Komponenten der Ware zu untersuchen. Bei Übergabe erkennbare quantitative Abweichungen oder Mängel sind spätestens innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Ware bei NOVOSIGN GMBH schriftlich zu rügen. Äußerlich nicht erkennbare Mängel oder Schäden sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Der bemängelte Gegenstand ist unverändert und gesichert aufzubewahren. Weitere Anweisungen sind bei NOVOSIGN GMBH einzuholen. Wird die Ware zurückgesandt, ist sie für den Transport geeignet zu verpacken.

(2)  Ist die gelieferte Ware mangelhaft, ist NOVOSIGN GMBH zur Nichterfüllung verpflichtet. Handelt es sich um neu hergestellte Waren, ist dem Kunden das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nichterfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat NOVOSIGN GMBH für die Nichterfüllung angemessen Zeit und Gelegenheit zu geben. Der Kunde kann die Lieferung einer mangelfreien Sache erst verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche an dem defekten Gerät gescheitert sind. Im Übrigen kann NOVOSIGN GMBH die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(3)  Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die aufgrund fehlerhafter Behandlung der Ware entstanden sind. Ebenso entfällt die Gewährleistung, wenn Betriebs- und Wartung Anweisungen nicht oder falsch befolgt werden, Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert wird, es sei denn der Gewährleistungsfall beruht nicht auf den vorgenannten Gründen und die Mängelbeseitigung ist durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert.

(4)  Wird von NOVOSIGN GMBH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen, so beginnt der Garantiezeitraum mit Zugang der Rechnung beim Kunden.

§ 13 Gewährleistung bei Werkvertrag

(1)  Weist eine Werkleistung von NOVOSIGN GMBH einen Mangel auf, kann der Kunde binnen angemessener Frist Beseitigung des Mangels verlangen. Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl von NOVOSIGN GMBH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Softwaremängel, welche die bestimmungsgemäß Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach Wahl von NOVOSIGN GMBH je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkung des Fehlers berichtigt. Hierbei gelten die jeweiligen Bedingungen des individuellen Dienstleistungsvertrags.

(2)  Der Kunde ist verpflichtet, NOVOSIGN GMBH erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Haftung für Schäden aufgrund verspäteter Mängelbeseitigung greift nur, soweit der Kunde den erkennbaren Mangel rechtzeitig angezeigt hat. Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich und soweit möglich durch schriftliche Dokumentation, Fotos, Videos oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen unverzüglich nach Kenntnis an NOVOSIGN GMBH zu übermitteln.

(3)  Hat der Kunde den Mangel zu vertreten oder liegt ein vom Kunden gemeldeter Mangel nicht vor, ist NOVOSIGN GMBH berechtigt, seine aufgrund der Mängelbeseitigung entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.

(4)  NOVOSIGN GMBH kann die Nachbesserung, Ersatzlieferung oder -leistung verweigern, bis der Kunde an NOVOSIGN GMBH die vereinbarte Vergütung, abzüglich des Teils, der dem wirtschaftlichen Wert des Mangels oder der zugesicherten Eigenschaft entspricht, bezahlt hat.

(5)  Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Mängelbehebung kostenfrei den Vertrag zu wandeln oder Minderung der Vergütung zu verlangen. Ein Fehlschlagen der Mängelbehebung liegt frühestens nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen und gemäß den Fristen und Bestimmungen des Individuellen Dienstleistungsvertrags vor. Im Übrigen gilt § 12 Abs. 3 entsprechend für Werkleistungen.

§ 14 Haftung

(1)  NOVOSIGN GMBH haftet für Schäden aus dem Fehlen etwaiger zugesicherter Eigenschaften in dem Umfang des Vermögensinteresses des Kunden, das von dem Zweck der Zusicherung gedeckt und bei Zusicherung der Eigenschaften von NOVOSIGN GMBH erkennbar war.

(2)  Im Fall leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde daher vertrauen können muss, haftet NOVOSIGN GMBH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt bis zur Höhe von 2.000 € auf solche vertragstypischen Schäden, die für NOVOSIGN GMBH bei Vertragsschluss voraussehbar waren.

(3)  Im Übrigen ist jede Haftung von NOVOSIGN GMBH aus jedem Rechtsgrund ausgeschlossen.

(4) Die Vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit NOVOSIGN GMBH eine Garantiehaftung oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz trifft oder bei vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5)  NOVOSIGN GMBH haftet dem Kunden gegenüber nicht für die Rechtmäßigkeit oder Mangelfreiheit der vom Kunden beigestellten Gegenstände. Wird NOVOSIGN GMBH von Dritten einschließlich Behörden wegen der Rechtswidrigkeit oder Mangelhaftigkeit solcher Gegenstände in Anspruch genommen, stellt der Kunde NOVOSIGN GMBH insoweit frei.

§ 15 Nutzungsrechte für Dienstleistungen

(1) Nutzungsrechte an der Software: Soweit vertraglich nicht anders geregelt, überlässt NOVOSIGN GMBH dem Kunden das einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der von NOVOSIGN GMBH bereitgestellten Software, einschließlich des Content-Management-Systems für Digital Signage sowie des Players (im Folgenden „System“). Die Nutzung des Systems ist ausschließlich im vertraglich vorgesehenen Kontext gestattet. Jede Nutzung des Systems außerhalb des vereinbarten Einsatzbereichs bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NOVOSIGN GMBH.

(2) Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten: NOVOSIGN GMBH stellt dem Kunden Inhalte wie Infovideos, Apps oder Grafikvorlagen (im Folgenden „Standardinhalte“) zur Verfügung. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen Standardinhalten, das ausschließlich deren Einsatz im Rahmen des von NOVOSIGN GMBH bereitgestellten Systems gestattet. Jede anderweitige Nutzung der Standardinhalte, insbesondere deren Einsatz außerhalb des Content-Management-Systems, ist untersagt, es sei denn, NOVOSIGN GMBH hat hierzu ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Nutzungsrechte an individuell erstellten Inhalten: Für Inhalte, die NOVOSIGN GMBH speziell für den Kunden erstellt (z. B. kundenspezifische Videos, Grafiken oder Apps; im Folgenden „Individuelle Inhalte“), erhält der Kunde ein uneingeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht, soweit vertraglich nicht anders geregelt. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Veräußerung der Individuellen Inhalte. NOVOSIGN GMBH ist berechtigt, die erstellten Werke für Zwecke der Eigenwerbung, insbesondere in Form von Referenzen auf der Website, in sozialen Medien oder in anderen Marketingmaterialien, zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jedoch jederzeit schriftlich widersprechen. NOVOSIGN GMBH ist weiter berechtigt, das Logo des Kunden als Referenzverweis in eigenen Werbematerialien zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Ein solcher Widerspruch muss vor der Veröffentlichung erfolgen und wird von NOVOSIGN GMBH in angemessenem Umfang berücksichtigt. Erfolgt der Widerspruch nach der Veröffentlichung des Werkes, kann die Nutzung nur mit zumutbarem Aufwand, z.B. auf digitalen Plattformen (Website, Social Media) zurückgenommen werden; bereits produzierte (Print)-Medien sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

(4) Allgemeine Einschränkungen

(a) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Standardinhalte zu übersetzen, zu bearbeiten oder auf andere Weise umzugestalten, es sei denn, NOVOSIGN GMBH hat dies ausdrücklich schriftlich gestattet.
(b) Eine Rückentwicklung (Reverse Engineering), Entschlüsselung oder sonstige Form der Zerlegung der Software oder Standardinhalte ist dem Kunden untersagt, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.
(c) Der Kunde hat sicherzustellen, dass Schutzvermerke wie Urheberrechtsvermerke oder Markenhinweise von NOVOSIGN GMBH auch auf Vervielfältigungen angebracht werden und unverändert bleiben.

(5) Widerruf des Nutzungsrechts: NOVOSIGN GMBH ist berechtigt, das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht an der Software oder den Standardinhalten zu widerrufen, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt. Im Falle eines Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der entsprechenden Inhalte unverzüglich einzustellen und etwaige Kopien zu löschen oder an NOVOSIGN GMBH zurückzugeben.

(6) Haftung und Freistellung: Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der von NOVOSIGN GMBH bereitgestellten Software, Standardinhalte und Individuellen Inhalte in Übereinstimmung mit allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Er stellt NOVOSIGN GMBH von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer nicht vertragsgemäßen oder unrechtmäßigen Nutzung ergeben.

§ 16 Schutz- und Urheberrechte

(1)  Der Kunde ist verpflichtet, NOVOSIGN GMBH unverzüglich über eine Verletzung von Schutz- und Urheberrechten durch ein von NOVOSIGN GMBH geliefertes Produkt hinzuweisen. Der Kunde wird bei einer etwaigen Auseinandersetzung mit einem Rechteinhaber in zumutbarer Weise NOVOSIGN GMBH unterstützen.

(2)  Umgekehrt wird der Kunde NOVOSIGN GMBH gegen alle Ansprüche des Rechteinhabers verteidigen bzw. freistellen, welche gegen NOVOSIGN GMBH entstehen, weil NOVOSIGN GMBH Instruktionen des Kunden aufgrund einer Rechtsverletzung befolgt hat.

§ 17 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)  Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und, soweit nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung anders festgelegt, für NOVOSIGN GMBH kostenlos erbracht werden.

(2)  Der Kunde wird NOVOSIGN GMBH unverzüglich sämtliche Informationen zukommen lassen, die NOVOSIGN GMBH für die Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt. Der Kunde wird NOVOSIGN GMBH außerdem während der Laufzeit dieses Vertragsverhältnisses über jede wesentliche Änderung unterrichten.

(3)  Der Kunde gewährt den für NOVOSIGN GMBH tätigen Personen bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung und hat ihnen zu den notwendigen Objekten den erforderlichen Zutritt zu verschaffen.

(4)  Der Kunde benennt NOVOSIGN GMBH eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern von NOVOSIGN GMBH während der Durchführung des Vertrags für alle Fragen zur Verfügung steht und dazu ermächtigt ist, notwendige Erklärungen zur Leistungserbringung abzugeben und Entscheidungen zu treffen.

(5)  Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und frei von schadensstiftender Software (z.B. Viren) sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde NOVOSIGN GMBH allen daraus entstehenden Schaden und stellt NOVOSIGN GMBH von allen Ansprüchen Dritter frei.

(6)  Von allen NOVOSIGN GMBH übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die NOVOSIGN GMBH jederzeit kostenlos zurückgreifen kann.

(7) Der Kunde hat NOVOSIGN GMBH das Recht zur Benutzung und Umarbeitung von Systemen Dritter zu verschaffen, soweit dieses notwendig ist, um die nach dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.

§ 18 Change-Request

(1)  Änderungen und Ergänzungen des Inhalts oder Umfangs der von NOVOSIGN GMBH nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen können von jedem Vertragspartner dem jeweils anderen Vertragspartner vorgeschlagen werden. Der Vorschlag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

gegenständliche Spezifizierung der Änderung oder Ergänzung, sowie

Begründung in fachlicher und IT-technischer Hinsicht, zu erwartende Auswirkungen auf den Ablauf- und Zeitplan und Aufwandsschätzung einschließlich des angefallenen und noch anfallenden Aufwands für die Prüfung des Änderung- und Ergänzungswunsches.

(2)  Der andere Vertragspartner hat den Vorschlag zu prüfen und hierzu gegenüber dem vorschlagenden Vertragspartner Stellung zu nehmen. Die Entscheidung über die Durchführung des Änderungs- und Ergänzungsvorschlags trifft der Kunde. NOVOSIGN GMBH kann die Durchführung der Änderung oder Ergänzung ablehnen, wenn sie technisch nicht machbar oder mit unverhältnismäßigem, unzumutbarem Aufwand verbunden ist.

(3)  Für Mehraufwendungen, die NOVOSIGN GMBH durch die Realisierung des Änderungs- oder Ergänzungswunsches sowie durch die Durchführung des Change-Request-Verfahrens entstehen, hat NOVOSIGN GMBH Anspruch auf eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Preisliste von NOVOSIGN GMBH.

§ 19 Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht

(1)  Gegen Ansprüche von NOVOSIGN GMBH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

(2)  Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von NOVOSIGN GMBH an Dritte übertragen.

(3)  Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche zu. Im Übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen gegen NOVOSIGN GMBH nur geltend machen, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§ 20 Datenschutz

(1)  Der Kunde und NOVOSIGN GMBH sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, ihren jeweiligen Daten- schutzbeauftragten auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen.

(2)  NOVOSIGN GMBH und verbundene Unternehmen erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten (Bestandsdaten) sowie Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Kunden im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, gemäß §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 TDDSG, 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 MDStV.

(3)  NOVOSIGN GMBH wird den Kunden regelmäßig über neue Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit seinen bisherigen Tätigkeiten informieren. Der Kunde kann einer weiteren Zusendung oder Information jederzeit widersprechen.

(4)  Sobald der Kunde ein Produkt von NOVOSIGN GMBH bestellt bzw. eine Dienstleistung in Anspruch nehmen will, speichern wir Ihre Daten zur Auftragsbearbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Ferner verwenden wir Ihre Daten in diesem Fall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, um Ihnen Werbung zu weiteren Produkten zukommen zu lassen. Selbstverständlich können Sie einer derartigen werblichen Nutzung Ihrer Kundendaten gern jederzeit per E-Mail oder Brief schriftlich widersprechen.

§21 Besonderheiten bei den Vermittlungen von Cloud-Verträgen

(1) NOVOSIGN GMBH, ihre Tochtergesellschaften, Zulieferer und Wiederverkäufer erteilen keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Ergebnisse, die aus der Nutzung von Cloud-Dienste erzielt werden, oder in Bezug auf die Genauigkeit oder Zuverlässigkeit von Informationen, die über die Cloud-Dienste bezogen werden, oder in Bezug darauf, dass die Cloud-Dienste den Anforderungen der Benutzer entsprechen oder, dass die Cloud-Dienste ununterbrochen, zeitgerecht, sicher oder störungsfrei zugänglich sind. Die Nutzung der Cloud-Dienste erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.

(2) Das Herunterladen oder die anderweitige Beschaffung von Materialien und/oder Daten über die Cloud-Dienste, erfolgt nach Ihrem eigenen Ermessen und auf Ihr eigenes Risiko. Sie sind alleinig für Schäden verantwortlich, die Ihnen aus der Nutzung der Cloud-Dienste entstehen. Sie übernehmen das gesamte Risiko, das sich aus der Nutzung oder der Leistung der Dienste ergibt. NOVOSIGN GMBH kann keine spezifischen Ergebnisse aus der Nutzung der Cloud-Dienste gewährleisten und verspricht diese auch nicht. Die Nutzung erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.

§ 22 – Kreative Freiheit und Akzeptanz von Kreativleistungen

(1) Die von NOVOSIGN GMBH erbrachten kreativen Leistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Videoproduktionen, unterliegen der künstlerischen und kreativen Freiheit des Anbieters. NOVOSIGN GMBH behält sich das Recht vor, die Gestaltung und Ausführung der Arbeiten nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der vereinbarten Zielsetzung durchzuführen. Eine Ablehnung des fertigen Werkes durch den Kunden aufgrund persönlicher Vorlieben oder Ähnlichem ist ausgeschlossen, es sei denn, die Leistungen entsprechen nicht den vertraglich festgelegten Anforderungen oder Zielen. Änderungen nach Fertigstellung des Werkes können nur nach vorheriger Absprache und gegen gesonderte Vergütung erfolgen. Der Kunde anerkennt, dass kreative Arbeiten nicht ausschließlich nach seinen individuellen Wünschen und Vorstellungen gestaltet werden können, sondern einen kreativen Prozess darstellen, der nicht immer den Erwartungen des Kunden entsprechen muss.

§ 23 – Abnahme und Korrekturen von Kreativleistungen

Die Abnahme der erbrachten kreativen Leistungen erfolgt nach Lieferung einer ersten Version des Werkes durch NOVOSIGN GMBH. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt des Werkes Feedback zu geben und Korrekturen anzufordern. Im Preis sind maximal zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Korrekturen oder Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert und nach Absprache mit dem Kunden vergütet. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde keine Änderungen innerhalb der genannten Frist einreicht oder die Änderungen für die endgültige Version freigibt. Nach der Abnahme besteht keine Verpflichtung zur Durchführung weiterer Änderungen oder Korrekturen.

§ 24 – Lieferung und Übergabe von Kreativleistungen

Die Lieferung der finalen Werke erfolgt nach Abschluss der kreativen Arbeit durch NOVOSIGN GMBH und nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. Die Übergabe erfolgt in einem gängigen Dateiformat (z.B. .mp4 für Videos, .jpg, .png, .pdf für Fotos und Grafiken), sowie in der für die jeweilige Leistung geeigneten Auflösung. Sofern nichts anders vereinbart erfolgen Videoproduktionen in Full HD (1920*1080px). Die endgültige Datei wird dem Kunden in digitaler Form zur Verfügung gestellt, entweder über einen Download-Link, per E-Mail oder durch ein anderes geeignetes digitales Medium. Etwaige Zusatzleistungen wie die Lieferung von Originaldateien (z.B. Rohmaterial, bearbeitete Dateien) oder zusätzlichem Material sind separat zu vereinbaren und werden gegebenenfalls zusätzlich berechnet. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung von Rohmaterial und NOVOSIGN GMBH kann die Herausgabe von Rohmaterial auch gegen Bezahlung verweigern. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Arbeit umgehend auf ihre Funktionalität und Übereinstimmung mit den vertraglich vereinbarten Vorgaben zu überprüfen und innerhalb von 5 Werktagen etwaige Mängel schriftlich zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß und vollständig erbracht.

§ 25 – Rechte Dritter

Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Bilder, Musik, Logos und Marken) keine Rechte Dritter verletzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, NOVOSIGN GMBH von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Nutzung von Materialien des Kundens erhoben werden, freizustellen und schadlos zu halten. NOVOSIGN GMBH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, die durch die Verwendung von vom Kunden bereitgestellten Materialien entstehen. Sollte NOVOSIGN GMBH auf eigenen Wunsch urheberrechtlich geschützte oder lizenzierte Inhalte (z.B. Musik, Stockbilder) verwenden, erfolgt dies in Übereinstimmung mit den entsprechenden Lizenzbedingungen. In diesem Fall stellt der Kunde sicher, dass die erforderlichen Lizenzen vorliegen und übernimmt die Verantwortung für deren rechtmäßige Nutzung.

§ 26 – Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Details, Ideen, Konzepte, Entwürfe und andere nicht öffentlich zugängliche Informationen, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt sowohl während der Vertragslaufzeit als auch nach dessen Beendigung. Die Weitergabe solcher vertraulichen Informationen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden einer Partei öffentlich bekannt werden. Bei einer Verletzung der Vertraulichkeit behält sich die NOVOSIGN GMBH das Recht vor, Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

§ 27 Schlussbestimmungen

(1)  Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformbestimmung.

(2)  Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragspartner eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragspartner, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Vertragspartner oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben und ähnliche Umstände, von denen die Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich.

(3)  NOVOSIGN GMBH darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen, sowie Subunternehmer bei der Erfüllung seiner Liefer- und Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von NOVOSIGN GMBH bleiben hiervon unberührt. NOVOSIGN GMBH wählt seine Subunternehmer sorgfältig hinsichtlich Zuverlässigkeit und Fachkenntnis aus.

(4)  Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Darmstadt vereinbart, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Für alle grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(5)  Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.